Öffnungszeiten
- Täglich von 9:00 bis 20:00
- An Wochenenden nach Vereinbarung
Telefonsprechstunde
- Jeden Donnerstag von 20:00 bis 21:00
Tagsüber bin ich häufig in Gesprächen und kann somit nicht jedes Telefonat entgegennehmen. Donnerstags von 20:00- 21:00 Uhr erreichen Sie mich jedoch immer. Melden Sie sich doch einfach.
Ablauf
Das Erstgespräch ist telefonisch
- circa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich
Ausführliches Anamnesegespräch
- circa 90 Minuten
Therapiegespräch
- 45 Minuten
Honorar
Einmaliges Anamnesegespräch ungefähr 90 Minuten – 120 €.
Eine Therapiesitzung dauert 45 Minuten – 70 €.
Termine finden in der Regel einmal pro Woche statt. In Ausnahmefällen vereinbaren wir auch vierzehntägige Termine. Mein Honorar ist im Anschluss an die Therapiesitzung grundsätzlich in bar zu entrichten. Nach Vereinbarung können Sie gern auch via Paypal oder per Überweisung zahlen.
Öffnungszeiten
- Täglich von 9:00 bis 20:00
- An Wochenenden nach Vereinbarung
Telefonsprechstunde
- Jeden Donnerstag von 20:00 bis 21:00
Tagsüber bin ich häufig in Gesprächen und kann somit nicht jedes Telefonat entgegennehmen. Donnerstags von 20:00- 21:00 Uhr erreichen Sie mich jedoch immer. Melden Sie sich doch einfach.
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Das Erstgespräch ist telefonisch
- circa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich
Ausführliches Anamnesegespräch
- circa 90 Minuten
Therapiegespräch
- 45 Minuten
Honorar
Einmaliges Anamnesegespräch ungefähr 90 Minuten – 120 €.
Eine Therapiesitzung dauert 45 Minuten – 70 €.
Termine finden in der Regel einmal pro Woche statt. In Ausnahmefällen vereinbaren wir auch vierzehntägige Termine. Mein Honorar ist im Anschluss an die Therapiesitzung grundsätzlich in bar zu entrichten. Nach Vereinbarung können Sie gern auch via Paypal oder per Überweisung zahlen.
All meine Angebote richten sich an Selbstzahler, d.h. Sie müssen selbst für die Kosten der Therapie aufkommen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Leistungen nicht. Falls Sie jedoch eine Zusatzversicherung haben oder privat krankenversichert sind, lohnt es sich unter Umständen bei der Krankenkasse nachzufragen, ob eine Behandlung vielleicht übernommen wird.
Heilbehandlungen und Prävention sind laut Umsatzsteuergesetz gemäß §4 Nr. 14a UstG von der Umsatzsteuer befreit. Ich weise daher auf meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer aus.
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